Die pneumatische 2-Leiter-Bremsanlage nach DV (EU) 2015/68

Gemäss der Verordnung haben neu gekaufte landwirtschaftliche Fahrzeuge mit pneumatischen Bremsanlagen weitgehend die gleichen Anforderungen wie Lastwagen zu erfüllen.

Vom technischen Aspekt her muss zwingend eine Frostschutzpumpe oder ein Lufttrockner eingebaut werden. Neu wird die Bremssteuerleitung (gelber Anschluss) auch überwacht und löst im Problemfall am Anhänger eine automatische Bremsung aus.

Auf dem Anhänger muss neu eine automatische, lastabhängige Bremskraftregelung (ALB) eingebaut sein.

Wichtig:
Die Wirkung von Bremsanlagen wurde durch die neuen Bremskennlinien auch bei pneumatisch betätigten Anhängerbremsen massiv nach oben verschoben.

An einem bisherigen Zugfahrzeug bremst ein neuer Anhänger zu stark. Durch das ständige Überbremsen am Anhänger ist der Verschleiss zwar höher, es entsteht babei aber kein sicherheitskritischer Betriebszustand.

Gefährlich wird es hingegen, wenn am neuen Zugfahrzeug ein bisheriger Anhänger angekoppelt wird: Vorne wird die vom Fahrer angeforderte Bremswirkung mit einem generell tieferen Bremsdruck erreicht, was aber hinten am Anhänger als fehlender Druckaufbau resp. zu niedrige Bremswirkung ankommt.

Technische Informationen

Pneumatisches Bremsschema:

Druckluft-Schema

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